Das Honorar
Ein wichtiger Kanzlei-Grundsatz ist, dass ihre Kunden vor Erteilung des Auftrages eine klare Information über die anfallenden Honorare haben.
Grundlage einer vertrauensvollen Zusammenarbeit und der Abrechnung ist eine vor Beginn der Kanzleitätigkeit getroffene Vereinbarung, die Art und Umfang ihrer Arbeiten sowie die Einzelheiten der Honorierung festlegt.
Beratungstätigkeiten rechnet die Kanzlei mit Zeithonorar ab, für das sie eine gesonderte Honorarvereinbarung trifft.
Vorbehaltsaufgaben rechnen sie nach der Steuerberater-Gebührenverordnung ab, wobei die Kanzlei für Zeithonorare auch von der Steuerberater-Gebührenverordnung nach oben abweichende Gebührensätze vereinbart.